Im Sport ab dem 10. März noch mit 3G-Regel!

Seit dem 10. März 2022 gilt die neuen CoronaSchV. Wichtigste Änderung für den Sport ist die Anwendung der 3G-Regel, d.h. alle Teilnehmer müssen geimpft oder genesen oder getestet sein. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

 

 

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